Warum wird dieser zusätzliche Verfahrensschritt eingeführt?
Wir haben diesen neuen Verfahrensschritt eingeführt, um die Einhaltung der überarbeiteten EU-Zahlungsdienstrichtlinien (auch PSD2 für engl. Payment Service Directive 2 genannt) zu gewährleisten.
Um Verbraucher bei der Ausführung von Online-Zahlungsvorgängen besser zu schützen, werden in dieser Richtlinie insbesondere die Einrichtung eines Verfahrens zur starken Authentifizierung sowie eine gewisse Kontextualisierung der Transaktion gefordert.
Anders gesagt: Der Verbraucher muss seine Zahlungen absolut sicher ausführen können und in der Lage sein, die gesamte Transaktion bei Vorliegen sämtlicher Informationen (z. B. der IBAN-Kontonummer, des Betrags und des Empfängers der Zahlung) zu validieren.
Eine gute Nachricht ist dabei auch, dass mit diesem neuen Verfahrensschritt alle LuxTrust-Geräte die genannten Anforderungen erfüllen!



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